Kirchenvorstand 2022 bis 2026

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Er ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
  • Führung des Vermögensverzeichnisses
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.

     

Bernhard Oks

Vorsitzender

 

Wolfgang Voges

Stellv. Vorsitzender 

Prof. Alois-Ernst Ehbrecht

 

Elmar Ehbrecht

 

Dr. Eckhard Hehenkamp

Malte Jürgens

Thomas Kratzberg

Rainer Nitschke

 

 Annegret Rehbock